Nachlass in der ImmobilienWirtschaft

Als Immobilien-Besitzer sollten Sie sich rechtzeitig Gedanken machen über den Tag Ihres Todes und die daraus sich ergebenden Folgen für Ihren Nachlass.

Der Nachlass wird in Deutschland über das Erbrecht geregelt. Dieses ist ein ganz sensibles Thema und ein spezieller Rechtsbereich. Wir betonen ausdrücklich, dass hier von der Kanzlei Eger & Partner zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsberatung i.S.d. Rechtsdienstleistungsgesetzes angeboten wird. Als Rechtsdienstleistung gilt dabei "jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". 

Hier werden lediglich allgemeingültige Hinweise gegeben. Einzelfallprüfungen erfolgen ausschließlich durch Profi-Partneranwälte im Erbrecht.

Beachten Sie unsere allgemeinen Ausführungen und Hinweise zur NachlassVerwaltung, zu TestamentsVollstreckungen und zu der Fragestellung: Wie kann ich meine Immobilie richtig vererben?

Sie finden unsere Hinweise auf den folgenden Seiten.


Überzeugen Sie sich von unserer Fachkompetenz und Seriosität. Kontaktieren Sie uns.


Kanzlei EGER & Partner Stuttgart - Berlin
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