Gutachen in WEG-Verfahren

Durch die WEG-Reform 2007 ist in Wohnungseigentumsverfahren (WEG-Verfahren) das gerichtliche Verfahren grundsätzlich verändert worden. Früher war das  ein Verfahren der so genannten Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG).

Nach der heutigen Rechtslage werden alle Verfahren in Angelegenheiten des Wohnungseigentums unter der Geltung der Verfahrensordnung der ZPO im streitigen Zivilprozess geführt, egal ob diese aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, ihrem Verhältnis zur teilrechtsfähigen Gemeinschaft oder aus der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten der Eigentümer untereinander und des Verwalters resultieren.

Da sich jedoch viele Richter an den Amtsgerichten in Jahren nicht mit dem Rechtsgebiet des WEG beschäftigt haben und sich viele Rechtsanwälte mit den Problemen dieses Rechtsgebiets genauso wenig beschäftigen mussten, besteht eine gewisse Unsicherheit für Mandanten, wer denn der richtige Vertreter auf diesem Gebiet für sie ist.

Herr Dipl.Verwaltungswirt Hartmut Eger hat durch seine mehr als 30-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet und durch Begleitung vieler Wohnungeigentümergemeinschaften in hunderten von prozessualen Verfahren dieser Art umfangreiche Kenntnisse erlangt.

In Zusammenarbeit mit Partner-Rechtsanwälten und Fachanwälten für WEG-Recht  liegt bei der Kanzlei Eger & Partner daher der Schwerpunkt in WEG-Verfahren bei der Beratung von Wohnungseigentümern, WEG-Verwaltern und Anwaltskanzleien. Insbesondere werden Rechtsgutachten in WEG-Verfahren erstellt.

Auf Wunsch erfolgt auch die Begleitung von Rechtsstreitigkeiten (z.B. bei Beschlussanfechtungen) durch erfahrene und zugelassene Partner-Rechtsanwälte. 

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.